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Vereinsgründung (mit oder ohne e.V.)

Ansich steht alles unter: http://www.drupal-initiative.de/system/files/FB_Verein.pdf

Vereinsgründung

Mit der Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes wird der nicht wirtschaftliche Verein (Idealverein) eine eigenständige juristische Person. Zuvor besteht schon ein nichtrechtsfähiger Verein, dessen Rechte und Pflichten mit der Eintragung automatisch den rechtsfähigen Verein treffen.

Gründung

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