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Vereinsgründung (mit oder ohne e.V.)

Gruppen:

Ansich steht alles unter: http://www.drupal-initiative.de/system/files/FB_Verein.pdf

Vereinsgründung

Mit der Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes wird der nicht wirtschaftliche Verein (Idealverein) eine eigenständige juristische Person. Zuvor besteht schon ein nichtrechtsfähiger Verein, dessen Rechte und Pflichten mit der Eintragung automatisch den rechtsfähigen Verein treffen.

Gründung

Für die Gründung werden mindestens sieben Personen benötigt, die in der Gründungsversammlung die Vereinssatzung bestimmen und unterschreiben. Die Unterschriften müssen öffentlich beglaubigt werden. Der Notar reicht dann die Satzung, das Protokoll der Versammlung und die Anwesenheitsliste beim zuständigen Amtsgericht ein.

Nach der Prüfung durch den Rechtspfleger wird der Verein in das Vereinsregister eingetragen. Änderungen im Vorstand und der Satzung müssen auch beglaubigt und zeitnah dem Vereinsregister mitgeteilt werden.

In der Satzung bestimmt der Verein seine eigene Verfassung weitgehend selbst (Vereinsautonomie).

Organe des Vereins

Im Rechtsverkehr wird der Verein durch seinen Vorstand vertreten, dessen Einrichtung vom Gesetz zwingend vorgeschrieben ist. Als spezieller Vertreter kann durch die Satzung auch ein Geschäftsführer bestimmt werden.

Höchstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, die über alle Vereinsangelegenheiten entscheidet, die nicht durch die Satzung dem Vorstand übertragen wurden.

Mitgliedschaft

Mitglied im Verein wird man entweder durch die Mitwirkung als Gründer oder später durch Beitritt. Der Beitritt ist ein Vertrag zwischen dem Verein und dem neuen Mitglied und setzt daher einen Antrag und die Annahme durch den Verein. Die Rechte aus der Mitgliedschaft sind nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder Austritt. Die Austrittserklärung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung.

Gemeinnützigkeit / Spendenquittungen

Ein Verein kann nach §§ 51 ff. Abgabenordnung durch das Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig eingestuft werden, wenn er derartige Vereinsziele verfolgt und bestimmte Voraussetzungen in der Satzung erfüllt sind. Der Verein kann dann Spendenquittungen ausstellen, die steuerlich geltend gemacht werden können.

AnhangGröße
Bericht_2008_05_26_Eintragung_ins_Vereinsregister.pdf58.64 KB
erlaeuterungen.pdf7.65 KB
regmerkblatt_vereine.pdf112.01 KB
Merkblatt-für-Eintragung-Verein.pdf6.74 KB
regallgemein.pdf205.06 KB
FB_Verein.pdf30.47 KB