September 14, 2008 by Admin
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Der Etat des Vereins wird vom Vorstand unter Berücksichtigung des Finanzbedarfs des Vereins für das nächstfolgende Jahr aufgestellt. Nicht verausgabte Beträge werden auf neuer Rechnung vorgetragen.
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Der Rechnungsabschluss für das jeweils laufende Geschäftsjahr wird vom Vorstand festgestellt und durch zwei von der Mitgliederversammlung bestimmte Prüfer geprüft.