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§ 5 Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Spenden

  1. Die Mittel des Vereins werden insbesondere aufgebracht durch Mitgliedsbeiträge, öffentliche Fördermittel, Spenden sowie außerordentliche Zuwendungen.

  2. Die Ausgestaltung der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung in der Beitragsordnung beschlossen.

  3. Spendenbeiträge müssen vor Ablauf des Kalenderjahres eingegangen sein, für das sie bestimmt sind.

  4. Die Beendigung der Mitgliedschaft befreit das ehemalige Mitglied nicht von den bis dahin entstandenen fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verein.