September 14, 2008 by Admin
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Die Mittel des Vereins werden insbesondere aufgebracht durch Mitgliedsbeiträge, öffentliche Fördermittel, Spenden sowie außerordentliche Zuwendungen.
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Die Ausgestaltung der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung in der Beitragsordnung beschlossen.
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Spendenbeiträge müssen vor Ablauf des Kalenderjahres eingegangen sein, für das sie bestimmt sind.
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Die Beendigung der Mitgliedschaft befreit das ehemalige Mitglied nicht von den bis dahin entstandenen fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verein.